Hörgeräteakustiker
Ihr Partner für OpTimales Hören
Bei B&B Optik kombinieren wir fortschrittliche Technologie mit persönlichem Service, um Ihr Hörerlebnis zu optimieren. Als zertifizierte Hörgeräteakustiker legen wir größten Wert auf Präzision, Qualität und Komfort.
Unsere Ausbildung und Zertifizierung garantieren, dass Sie eine individuell angepasste, professionelle Lösung für Ihre Hörbedürfnisse erhalten. Entdecken Sie mit uns die Welt der klaren und qualitativen Klänge. Ihr verbessertes Hörerlebnis beginnt bei uns.
Unser Service:
Wir bieten wir eine umfassende Palette an Dienstleistungen an, die von einer gründlichen Höruntersuchung über individuelle Beratung bis hin zur präzisen Anpassung Ihrer Hörgeräte reicht, um Ihr Hörerlebnis zu optimieren.
Experten-Beratung
über 25 Jahre Erfahrung als selbstständiger Augenoptiker und Hörgeräteakustiker
Kostenlose Anpassung
Wir kümmern uns kostenlos um die Feinjustierung Ihres Hörgerätes.
Kostenlose Reinigung
Wir bringen Ihr Hörgerät für Sie kostenlos wieder auf Vordermann.
Ihr Weg zum Hörgerät
Untersuchen
Bei Hörproblemen ist der erste Schritt der Besuch beim HNO-Arzt, der Ihr Gehör prüft und eine Diagnose stellt. Bei Bedarf stellt er eine Verordnung für Hörgeräte aus, die auch die Kostenbeteiligung der Krankenkasse klärt. Mit dieser Verordnung übernehmen wir gerne die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.
Beraten
Wir ermitteln Ihre Hörsituation und Wünsche, um das ideale Hörsystem für Sie zu finden. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Modelle kostenfrei zu testen. Ein individueller Ohrabdruck sorgt für optimale Passform. Die Hörsysteme werden persönlich auf Ihren Hörverlust abgestimmt und feinjustiert, um Ihr Hörerlebnis in Ihrer Umgebung zu optimieren.
Anpassen
Im Rahmen eines Anpassungstermins erfolgt dann eine Feineinstellung entsprechend Ihrer Wahrnehmung des Hörens in Ihrer gewohnten Umgebung. Nach erfolgter Anpassung wird Ihr neues Hörsystem nochmals abschließend von Ihrem HNO-Arzt überprüft. Danach betreuen wir Sie auch weiterhin mit unseren Serviceleistungen und stehen für Fragen jederzeit bereit.
Kassenleistungen
Hörgeräte werden von der Sozialversicherungsanstalt grundsätzlich mit folgenden Sätzen bezuschusst:
Ein Ohr: EUR 792,00
Zwei Ohren: EUR 1.425,60
Bei Erfüllung bestimmter Kriterien können Hörgeräte auch als sogenannte Sonderversorgung mit den Sozialversicherungsanstalten verrechnet werden, wobei andere Zuschüsse zur Anwendung kommen. Genaue Informationen erhalten Sie jederzeit bei uns im Geschäft.